Telefonische Krankschreibungen sind ab sofort bei leichten Atemwegserkrankungen wieder fĂŒr bis zu sieben Tage möglich. Niedergelassene Ărztinnen und Ărzte mĂŒssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung ĂŒberzeugen. Eine einmalige VerlĂ€ngerung der Krankschreibung kann telefonisch fĂŒr weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
Die Sonderregelung gilt vorerst befristet bis 30. November 2022.
Einfach, erprobt und bundesweit einheitlich
Mit dem Reaktivieren der telefonischen Krankschreibung bei ErkĂ€ltungssymptomen gebe es fĂŒr die nĂ€chsten Monate eine âeinfache, erprobte und vor allem bundesweit einheitliche Lösungâ, so Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Die grundsĂ€tzlichen Entscheidungen zum Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten trifft in Deutschland der Gesetzgeber. Mit der Aufgabe, den sogenannten Leistungskatalog der Krankenkassen zu konkretisieren, hat er den G-BA betraut. Das Bundesministerium fĂŒr Gesundheit nimmt die Rechtsaufsicht wahr.
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