Der ThĂŒringer Landtag hat mit einer Mehrheit das Verfahren zur Wahl des LandtagsprĂ€sidenten geĂ€ndert. Eine entsprechende Ănderung der GeschĂ€ftsordnung wurde mit 55 Ja- und 32-Nein-Stimmen angenommen. Enthaltungen gab es nicht. Die Fraktionen können damit von Anfang an Kandidaten vorschlagen, zuvor lag das Vorschlagsrecht zunĂ€chst alleinig bei der stĂ€rksten Fraktion. Die AfD mit ihren 32 Abgeordneten, die bei der Landtagswahl vom 1. September erstmals in einem deutschen LĂ€nderparlament stĂ€rkste Kraft geworden war, stimmte gegen die Ănderung.
Der parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrer der ThĂŒringer CDU-Fraktion, Andreas BĂŒhl, hatte in einer Rede gesagt: «Es geht uns darum, ein sicheres Verfahren zu etablieren, das verhindert, dass der LandtagsprĂ€sident durch parteipolitische Taktiken instrumentalisiert wird.» Es gebe kein Recht auf eine Wahl, «es gibt ein Recht, einen Vorschlag zu machen, und danach entscheidet die Mehrheit des Hauses».
Zuvor war ein erster Teil der konstituierenden Sitzung des ThĂŒringer Parlaments zum Debakel geraten. Der Streit um die LandtagsprĂ€sidentenwahl landete vor dem ThĂŒringer Verfassungsgerichtshof, der weitgehend gegen die Rechtsauffassung der AfD entschied.
Text/Foto: Welt Nachrichtensender am 28. September 2024