Magdeburg. Landwirtschaftsminister Sven Schulze hat heute den Tierschutzbericht 2019/2020 vorgestellt. In Kraft getreten sind unter anderem neue Vorschriften zur Schweinehaltung und zum Verbot des Kükentötens. Zudem ein Aktionsplan zum Schwanzkupieren bei Schweinen und das Verbot der betäubungslosen Kastration von männlichen Ferkeln. „Wir haben beim Tierschutz wichtige Fortschritte gemacht, es gibt aber weiter viel zu tun. Den eingeschlagenen Weg müssen wir in den kommenden Jahren weitergehen“, so Schulze.
Der diesjährige Tierschutzbericht legt einen Schwerpunkt auf Nutztierhaltung. Die sogenannte Borchert-Kommission hatte verschiedene Vorschläge unterbreitet, wie der Umbau der Nutztierhaltung umgesetzt werden soll. „Es ist nun an der Bundesregierung, aktiv zu werden. Es wird künftig vor allem auf einen Dreiklang zwischen nachhaltigen und tiergerechten Haltungsbedingungen, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Akzeptanz beim Verbraucher ankommen“, so Minister Sven Schulze.
Ausgewählte Schwerpunkte im aktuellen Tierschutzbericht:
Kontrolle von Nutztierhaltungen
Bei Kontrollen zur Haltung von Nutztieren wurden – trotz der Anstrengungen der vergangenen Jahre – rund 22 Prozent aller kontrollierten Schweinehaltungen beanstandet. Auch 21 Prozent der Rinderhaltungen entsprachen nicht den Anforderungen. Die Hauptmängel lagen insbesondere in baulichen Unzulänglichkeiten der vorhandenen Gebäudesubstanz und in der Versorgung kranker und verletzter Tiere.
Schlachten und Töten von Tieren
2019 wurden bei 71 kontrollierten Schlachtbetrieben 45 Einzelverstöße beanstandet, 2020 waren es 38 Einzelverstöße in 53 kontrollierten Schlachtbetrieben.
Tierversuche
Im Berichtszeitraum wurden jährlich 60 Tierversuche beantragt. 58 (2019) bzw. 42 (2020) Versuche davon wurden genehmigt. Jährlich sind ca. 45.000 (2019) bzw. 42.000 (2020) Tiere in Tierversuchen verwendet worden – hauptsächlich Mäuse und Ratten. Die Gesamtzahl der Tierversuche ist damit seit 2015 rückläufig.
Tierschutzpreis 2020
Der Tierschutzpreis des Landes wurde 2020 für erfolgreiche Kinder- und Jugendarbeit in Tierschutzvereinen und Tierheimen verliehen. Im Tierschutzbericht wird auf die besondere Rolle der Tierheime und ehrenamtlichen Tierschutzvereine des Landes eingegangen. Ohne deren Tätigkeit wäre die Unterbringung von herrenlosen und Fundtieren, aber auch behördlich fortgenommenen Tieren nicht möglich. Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung von Haltungsbedingungen der Tiere in Tierheimen und Tierschutzvereinen wurden 2019 mit 65.000 Euro, 2020 mit ca. 80.000 Euro gefördert. Der Tierschutzpreis 2022 ist zum Thema „Artgerechte Haltung von Nutztieren“ ausgeschrieben.
Hintergrund: Der Tierschutzbericht wurde vom Tierschutzbeauftragten des Landes erstellt und dient der Information des Landtages und der Öffentlichkeit. Die Landesregierung wurde mit einem Landtagsbeschluss von 1996 aufgefordert, alle zwei Jahre einen Bericht zum Stand des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt vorzulegen. Er ist unter https://mwl.sachsenanhalt.de/landwirtschaft/tierschutz/tierschutzbeauftragter/oeffentlichkeitsarbeit-und-publikationen/ kostenfrei abrufbar.
Foto (c) CDU Sachsen-Anhalt
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten v. 01. März 2022