Magdeburg (ots) – Am Dienstag, den 22. Februar 2022 fiel einer Streife der Bundespolizei gegen 13:10 Uhr am Hauptbahnhof, Bahnsteig 1 zwei Personen auf. Die 17-Jährige und ihr ein Jahr jüngerer Begleiter grölten lautstark auf dem Bahnsteig herum.
Bereits in der Vergangenheit sind die zwei deutschen Jugendlichen mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. Gegen sie bestehen daher auch aktuell gültige Hausverbote für den Magdeburger Hauptbahnhof. Reiseabsichten hatten sie keine und so wurden die Beiden nach Beendigung der strafprozessualen Maßnahmen durch die Bundespolizisten aus dem Hauptbahnhof verwiesen. Dem kamen sie nach, – vorerst.
Gegen 14:30 Uhr hielt sich der 16-Jährige erneut ohne Reiseabsichten im Bahnhof auf und versuchte sich vor einer Streife der Bundespolizei im Sanitärbereich im Personentunnel erfolglos zu verstecken. Sein Verhalten war unkooperativ und er belächelte eine erneute Strafanzeige. Seine 17-jährige Bekannte belästigte gegen 17:00 Uhr die Mitarbeiterin eines Discountunternehmens im Bahnhof. Sie hielt sich, trotz mehrfacher Aufforderungen jenes Geschäft zu verlassen, weiterhin darin auf und bespuckte die Waren. Zudem versuchte sie andere Warengüter zu stehlen und beleidigte und bedrohte die Verkäuferin.
Nach Abschluss der erneuten Anzeigenaufnahme und Verweisung aus dem Hauptbahnhof wurde das Pendant gegen 18:30 Uhr durch einen achtsamen Bürger im Personentunnel des Hauptbahnhofes erneut gesichtet, wie sie mit einer Pistole hantierten. Der Mann rief sofort den Notruf der Landespolizei und schilderte den Sachverhalt. Sofort wurde im Nahbereich des Hauptbahnhofes durch mehrere Streifen der Bundespolizei und im Stadtgebiet durch die Landespolizei nach den Personen gesucht. In einem Einkaufsmarkt nahe der Bahnhofsstraße wurden die Jugendlichen durch die Einsatzkräfte gestellt. Die hier zuständige Landespolizei übernahm den Sachverhalt.
Bei der im Notruf beschriebenen Pistole handelte es sich um eine sogenannte Anscheinswaffe, welche sichergestellt wurde. Die Jugendlichen erhalten nun erneut eine ganze Litanei an Anzeigen, u.a. wegen den einzelnen Hausfriedensbrüchen, Diebstahl, Beleidigung, Bedrohung und einem Verstoß gegen das Waffengesetz.