Magdeburg. Der Rechtsausschuss hat heute die Richtlinie zur GewĂ€hrung einer einmaligen Hilfeleistung zur UnterstĂŒtzung von Opfern schwerer Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung verabschiedet. Der Opferhilfefonds ist mit 50.000 Euro pro Jahr ausgestattet.
Dazu erklĂ€rt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Karin Tschernich-Weiske (Foto): âDer Fonds ist ein Ausdruck von Verantwortung, SolidaritĂ€t, MitgefĂŒhl und NĂ€chstenliebe gegenĂŒber Betroffenen von Gewaltstraftaten. Menschen, die Opfer von schweren Gewaltstraftaten geworden sind, sollen alle Hilfe bekommen, die zur VerfĂŒgung steht.
Ich freue mich, dass der Ausschuss fĂŒr Recht, Verfassung und Verbraucherschutz heute sein Einvernehmen mit der Richtlinie erklĂ€rt hat. Das zustĂ€ndige Justizministerium wird alles Weitere veranlassen, damit die individuelle ergĂ€nzende UnterstĂŒtzung bald bei den Betroffenen ankommen kann. Als nĂ€chster Schritt wird die Kommission gebildet, sodass die AntrĂ€ge möglichst zeitnah bearbeitet werden können.â
Quelle: CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt am 08. Mai 2024
Foto ( c) Rayk Weber