Im I. Quartal 2022 wurden von den Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt 67 Unternehmensinsolvenzen gemeldet.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 13,6 % mehr als im I. Quartal 2021. Im I. Quartal 2019 wurden noch 109 Unternehmensinsolvenzen registriert. Die Gesamthöhe der voraussichtlichen Forderungen betrug im I. Quartal 2022 bei den Unternehmensinsolvenzen rd. 22,4 Mill. EUR und damit durchschnittlich rd. 334 806 EUR je Verfahren.
Von den angemeldeten InsolvenzantrĂ€gen fĂŒr Unternehmen wurden 45 eröffnet. Die Eröffnungsquote der Unternehmen lag damit im I. Quartal bei 67,2 %. Gut 1/3 der AntrĂ€ge auf Unternehmensinsolvenz wurden mangels Masse abgewiesen.
Im Bereich Baugewerbe und Gastgewerbe gingen jeweils 10 AntrÀge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein. 9 AntrÀge kamen aus dem Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Aus dem Verarbeitenden Gewerbe wurden 7 AntrÀge gemeldet. Zum Zeitpunkt der Antragstellung beschÀftigten die betroffenen Unternehmen insgesamt 244 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wobei die HÀlfte aus dem Verarbeitenden Gewerbe kam.
Neben den Unternehmen beantragten im I. Quartal 2022 insgesamt 602 sonstige Schuldnerinnen und Schuldner eine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. GegenĂŒber dem I. Quartal 2021 waren das 15,9 % weniger AntrĂ€ge. In 474 FĂ€llen handelte es sich um Verbraucherinnen und Verbraucher. Weitere 120 AntrĂ€ge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgten durch ehemals selbststĂ€ndig TĂ€tige. Die ĂŒbrigen 8 InsolvenzantrĂ€ge betrafen natĂŒrliche Personen als Gesellschafter u. Ă., NachlĂ€sse und Gesamtgut. Insgesamt beliefen sich die voraussichtlichen Forderungen der sonstigen Schuldnerinnen und Schuldner auf rd. 32,1 Mill. EUR.