Magdeburg. Ein mittlerweile 15-jähriger Jugendlichen aus Aschersleben wurde gestern am 16.08.2022 wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Das Gericht ist demnach davon überzeugt, dass der Jugendliche, am 04.11.2021 seine damals 14 Jahre alte Ex-Freundin getötet hat.
Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt und auch heute noch minderjährig ist, fand die gesamte Hauptverhandlung, die im Mai 2022 begonnen hatte, nach § 48 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) nichtöffentlich statt.
Die Höchststrafe für eine Verurteilung wegen Mordes für einen Jugendlichen beträgt 10 Jahre Jugendstrafe (§ 18 JGG). Ein erwachsener Straftäter muss bei einer Verurteilung wegen Mordes mit lebenslanger Freiheitsstrafe rechnen.
Gegen das Urteil ist als Rechtsmittel die Revision zum Bundesgerichtshof möglich.
Landgericht Magdeburg am 17. August 2022
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