In die vom Sozialverband VdK geforderte Novellierung der Straßenverkehrsordnung kommt nun anscheinend Bewegung. Der Vermittlungsausschuss von Bundesländern und Bundestag soll sich mit der lange durch die Länder blockierten Überarbeitung befassen. Der VdK warnt davor, bei einer Reform den Aspekt der Barrierefreiheit zu vernachlässigen:
VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Jahrzehnte lang wurde der motorisierte Verkehr im Straßenraum klar bevorzugt behandelt und die Fußgänger und Radfahrer wurden benachteiligt. Das wirkte sich auf ihre Sicherheit und Gesundheit negativ aus. Aus Sicht des Sozialverbands VdK ist die Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung längst überfällig. Der vorliegende Entwurf des Bundestages greift wichtige Aspekte zur Verkehrssicherheit, zu Klima- und Umweltschutz und zur Gesundheit auf, aber der Aspekt der Barrierefreiheit fehlt.
Die Verkehrspolitik sollte sich in Zukunft an den Bedürfnissen der Schwächsten ausrichten. Doch der wesentliche Aspekt der Barrierefreiheit des Verkehrsraumes bleibt im Entwurf unterbelichtet. Der VdK fordert eine mindestens gleichrangige Berücksichtigung der Barrierefreiheit im Verhältnis zu den anderen vorrangigen Zielen des Umwelt- und Klimaschutzes, der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung sowie der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs. So würde sichergestellt, dass die Barrierefreiheit von Verkehrsflächen als notwendige Bedingung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, aber auch von Seniorinnen und Senioren oder Kindern nicht durch die anderen Ziele ausgestochen wird.
Barrierefreiheit im Straßenverkehr ist kein Nischenthema. Fast jeder fünfte Mensch in Deutschland ist auf die Barrierefreiheit des Straßenraums angewiesen. Der Anteil dieser Menschen wird angesichts des demografischen Wandels weiter steigen. Um ihnen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen, sind zum Beispiel stufenlose Wegeverbindungen nötig, die eine Nutzung mit einem Rollstuhl, Rollator oder einer Mobilitätseinschränkung ermöglichen.
Es braucht sichere, spürbare und gut sichtbare Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Verkehrsbereichen, also beispielsweise zwischen Geh- und Fahrradwegen. Darüber hinaus müssen die Verkehrswege, wie zum Beispiel Fußgängerüberwege, mit Leitsystemen ausgestattet sein, um für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung wahrnehmbar zu sein.“
Foto: VdK-Präsidentin Verena Bentele © VdK / Susie Knoll