- Gesundheitsversorgung darf sich nicht am Gewinnstreben ausrichten
- Medizinische Behandlung muss sich immer an den gesundheitlichen Bedarfen der Patientinnen und Patienten orientieren
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat seine Reformpläne zur Krankenhausfinanzierung vorgelegt. Zu seinen Plänen sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Der große Wurf ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht gelungen. Der Minister hat viele Fehler in der Krankenhausbehandlung richtig benannt, es folgen aber nur zum Teil richtige Schritte daraus. Er hält weiterhin am System der Fallpauschalen fest, auch wenn er es etwas abspeckt: Nach seinen Plänen sollen nur noch 60 Prozent durch das Leistungsbudget nach dem bisherigen Fallpauschalensystem bezahlt werden. Die restlichen 40 Prozent der Krankenhausvergütung sollen durch ein sogenanntes Vorhaltebudget abgedeckt werden.
Richtig ist, bestimmte Bereiche, wie die Notfallmedizin, die Intensivmedizin oder die Geburtshilfe von dieser Regelung in größerem Umfang auszunehmen. Wie auch bei Krankenhäusern in der flächendeckenden Grundversorgung sollen hier die Fallpauschalen noch weniger eine Rolle spielen.
Der VdK kritisiert schon lange, dass die Fallpauschalen zu einer falschen Versorgung der Patientinnen und Patienten führen. Es darf sich nicht länger lohnen, die Behandlung im Krankenhaus daran auszurichten, wie lukrativ ein Eingriff ist. Die Leidtragenden sind die Patientinnen und Patienten. Deshalb kann es nur ein erster Schritt sein, die Fallpauschalen in der Krankenhausversorgung zu einem Teil aufzugeben.
Die Gesundheitsversorgung darf nicht länger am Gewinnstreben der Träger ausgerichtet sein. Maßstab aller ambulanten und stationären Behandlungen muss ausschließlich der gesundheitliche Bedarf der Patienten sein. Dafür braucht es eine große Reform, kein Herumdoktern am System. Die Fallpauschalen gehören abgeschafft. Die Vergütung darf nur der Selbstkostendeckung dienen.“
Foto: VdK-Präsidentin Verena Bentele © VdK / Susie Knoll