- Beschäftigte im Niedriglohnsektor dringend entlasten
- Auskömmliche Rente nach einem langen Arbeitsleben sicherstellen
Am Montag schlägt die Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern den nächsten Erhöhungsschritt für den Mindestlohn vor. Dieser soll dann ab 1. Januar 2024 gelten. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Wir erwarten von der Mindestlohnkommission, dass sie einen armutsfesten Lohn für die untersten Einkommensgruppen auf den Weg bringt. Dazu muss sie den Mindestlohn nach Ansicht des VdK auf mindestens 14 Euro anheben. Die Kommission muss klotzen, nicht kleckern, um Beschäftigte mit kleinen Einkommen ernsthaft zu entlasten.
Die Inflation, die noch immer bei über sechs Prozent liegt, frisst die letzte Mindestlohnerhöhung aus dem Oktober 2022 schon heute wieder auf. Gesunde Lebensmittel oder ein Besuch im Kino sind mit zwölf Euro Stundenlohn unerschwinglich. Ein Mindestlohn von mindestens 14 Euro hilft, Einkommensarmut einzudämmen.
Gleichzeitig sorgt ein Mindestlohn von 14 Euro dafür, dass die Beschäftigten eine Rente erarbeiten können, die oberhalb des Existenzminimums liegt. Es kann nicht sein, dass Menschen, die ein Leben lang in Vollzeit gearbeitet haben, im Alter Grundsicherung beantragen müssen. Nur mit einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns wird eine Altersvorsorge über dem Grundsicherungsniveau möglich.
Entscheidend ist zudem, dass der gesetzliche Mindestlohn für diejenigen, die einen Anspruch darauf haben, konsequent durchgesetzt wird. Noch immer gibt es Beschäftigte, die unter der Lohnuntergrenze arbeiten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit muss hier flächendeckend überwachen und stärker kontrollieren. Dazu muss sie deutlich besser finanziell und personell ausgerüstet werden.“
Foto: VdK-Präsidentin Verena Bentele © VdK / Susie Knoll