- Verena Bentele: „Ankündigungen müssen schnell Gesetze folgen“
- Verpflichtendes Schlichtungsverfahren gesetzlich verankern
Die Antidiskriminierungsstelle (ADS) hat heute ihren Jahresbericht 2021 vorgestellt. Laut einer Hochrechnung haben in den vergangenen Jahren rund 13 Millionen Menschen unter Diskriminierung gelitten. Die 5600 Anfragen an die ADS betrafen vorwiegend die Bereiche Arbeitsleben und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele (Foto):
„Auch viele Mitglieder des VdK beschweren sich über fehlende Barrierefreiheit und Benachteiligung im Arbeitsleben. Es überrascht nicht, dass sich vor allem auch Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung an die Antidiskriminierungsstelle gewandt haben. Die Ampelkoalition hat sich vorgenommen, das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) zu evaluieren, Schutzlücken zu schließen, den Rechtsschutz zu verbessern und den Anwendungsbereich zu erweitern. Menschen müssen endlich wirkungsvoll vor Diskriminierung geschützt werden. Den Ankündigungen müssen schnell Gesetze folgen, die private und öffentliche Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten.
Die gesetzliche Stellung der ADS muss gestärkt werden. Der Zugang zum Recht für Betroffene muss grundsätzlich erleichtert werden. Dazu braucht es nicht immer ein Gericht. Eine Möglichkeit wäre die Aufnahme eines verpflichtenden vorgeschalteten Schlichtungsverfahrens ins Gesetz. Das funktioniert in anderen europäischen Staaten auch.“
Foto: VdK-Präsidentin Verena Bentele © VdK / Susie Knoll