Anfang Dezember 2021 ĂŒberprĂŒften BeschĂ€ftigte des Zollamts Amberg im Rahmen einer Einfuhrabfertigung die Ladung eines aus SĂŒdosteuropa kommenden Lkw.
Im Rahmen dieser Abfertigung kamen den bearbeitenden Beamten jedoch Zweifel an der EinfuhrfĂ€higkeit der circa 130.000 FFP2-Masken. Diese Zweifel wurden letztendlich von der zustĂ€ndigen MarktĂŒberwachungsbehörde bei der Regierung von Mittelfranken bestĂ€tigt. Unter anderem fehlten der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers auf der Maske. AuĂerdem erwies sich die erforderliche CE-Kennzeichnung als fehlerhaft.
Die Masken wurden wieder in das Herkunftsland ausgefĂŒhrt.
„Gerade beim Thema Verbraucherschutz ist es wichtig, dass der Zoll die Einhaltung der in der EU geltenden Vorschriften ĂŒberwacht. Allerdings wird im Rahmen entsprechender KontrollmaĂnahmen immer wieder festgestellt, dass diverse SchutzgĂŒter, wie FFP2-Masken oder Einweghandschuhe, nicht den vorgegebenen Normen entsprechen“, so der Leiter des Zollamts Amberg, Zollamtmann Karl-Heinz Deml.
Symbolfoto/Zoll