Verfahren gegen uneinsichtige Hundehalterin / Magdeburger Ordnungsamt stellt HĂŒndin sicher

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Magdeburg. Das Ordnungsamt hat am Sonntag eine Staffordshire-Bullterrier-HĂŒndin sichergestellt und ein Verfahren gegen die Hundehalterin eingeleitet. Die 24-jĂ€hrige Magdeburgerin hatte trotz mehrfacher Aufforderungen der Stadtverwaltung die Voraussetzungen zum Halten des Tieres nicht erfĂŒllt.

Bereits im Juni konnte die Hundehalterin bei einer Zufallskontrolle weder den erforderlichen Wesenstest noch Versicherungsunterlagen vorweisen. Der nicht gechippte Vierbeiner war zudem bis dahin steuerlich nicht angemeldet.

Weil die Hundehalterin die geforderten Unterlagen auch in den Folgemonaten nicht vorlegte und auf Anschreiben des Ordnungsamtes nicht reagierte, hat die Stadtverwaltung am 1. Oktober eine Sicherstellungsanordnung mit einer entsprechenden Frist erlassen. Da diese Anordnung ebenso ignoriert wurde, erfolgte am Sonntag die Sicherstellung des Hundes durch das Ordnungsamt.

Landeshauptstadt Magdeburg am 29. Oktober 2024

Symbolfoto: Staffordshire-Bullterrier (c) DCBT