UNGEIMPFTE vom öffentlichen Leben auszuschließen sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine Impfpflicht wäre durchaus verfassungskonform – und zwar, um das Leben anderer Menschen zu schützen, sagt der Verfassungsrechtler Prof. Ulrich Battis.
UNGEIMPFTE vom öffentlichen Leben auszuschließen sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine Impfpflicht wäre durchaus verfassungskonform – und zwar, um das Leben anderer Menschen zu schützen, sagt der Verfassungsrechtler Prof. Ulrich Battis.