Verfassungsschutzgesetz: Novelle wird vom Landtag verabschiedet

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Magdeburg. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am heutigen Mittwoch die Novelle des Gesetzes ĂŒber den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt verabschiedet.

Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Der Verfassungsschutz ist ein unverzichtbares Instrument zum Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Mit der Anpassung des Verfassungsschutzgesetzes werden Vorgaben der Rechtsprechung umgesetzt. Mit der Novellierung werden die Grundlagen fĂŒr ein rechtssicheres Agieren des Verfassungsschutzes geschĂ€rft.“

Die RegelungsgegenstÀnde sind insbesondere:

1. Der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung

Es wird sichergestellt, dass nur in engsten Grenzen in hochsensible private Bereiche eingegriffen werden darf.

2. Einsatz lÀngerfristiger Observationen, verdeckte Mitarbeiter und Vertrauenspersonen

FĂŒr den lĂ€ngerfristigen Einsatz von verdeckten Mitarbeitern und Vertrauenspersonen wird eine gerichtliche VorabprĂŒfung zur Pflicht, um einen Missbrauch und unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸige Eingriffe zu verhindern.

3. Übermittlung personenbezogener Daten
Es wird sichergestellt, dass Daten nur weitergeleitet werden, wenn dies zwingend erforderlich und absolut notwendig ist. Hierdurch werden die PrivatsphĂ€re und die Grundrechte der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger geschĂŒtzt.

4. EinfĂŒhrung einer unabhĂ€ngigen Vorabkontrolle

KĂŒnftig werden bestimmte Maßnahmen von einem Gericht ĂŒberprĂŒft, bevor sie zum Einsatz kommen. Dies stellt sicher, dass die VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit und die Rechtsstaatlichkeit dieser Maßnahme gewahrt bleiben.

Mit der Aktualisierung werden insbesondere Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) umgesetzt. Das höchste deutsche Gericht hatte im April 2022 eine gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz erhobene Verfassungsbeschwerde zum Anlass genommen, ein Grundsatzurteil zu den Befugnissen des Verfassungsschutzes zu treffen. Weiterer Anpassungsbedarf ergibt sich aus Entscheidungen des BVerfG vom September 2022 zum Bundesverfassungsschutzgesetz sowie vom Dezember 2022 zum Gesetz ĂŒber die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern. Das BVerfG hat mit diesen Entscheidungen grundlegende Vorgaben fĂŒr die Datenerhebung und â€‘ĂŒbermittlung von Verfassungsschutzbehörden sowie zum Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern und Vertrauenspersonen formuliert. Zudem fand eine Entscheidung des BVerfG zum Hessischen Verfassungsschutzgesetz vom Juli 2024 BerĂŒcksichtigung.

Mit dem ĂŒberarbeiteten Gesetz ĂŒber den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt werden sĂ€mtliche Vorgaben umfassend umgesetzt.

Die novellierten Regelungen des Gesetzes treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 20. November 2024