Magdeburg. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurden im Zeitraum 12.03.2022 bis 13.03.2022 kombinierte Initiativkontrollen bezüglich der Einhaltung vorgegebener Geschwindigkeiten sowie im Hinblick auf die Verkehrstüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern im Stadtgebiet von Magdeburg durchgeführt.
Wie wichtig diese Kontrollen sind, zeigen die nachfolgenden Beispiele: Bereits am Vormittag des 12.03.2022 wurde der 37-Jährige Fahrzeugführer eines PKW am „Schleinufer“ festgestellt, wie dieser die erlaubte Geschwindigkeit mit seinem Fahrzeug übertrat. Bei der sich anschließenden Kontrolle konnte der Fahrzeugführer keinen Führerschein vorlegen. Weiterhin wurde bekannt, dass dieser seinen PKW augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt hatte, da ein Betäubungsmitteltest positiv reagierte.
Am Sonntag, den 13.03.2022, wurde ein 60-Jähriger Fahrzeugführer gegen 00:50 Uhr in der Hallischen Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen, dessen Elektroroller keinen aktuellen Versicherungsschutz aufwies. Im Zuge der Kontrolle wurde Alkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab mit 2,51 Promille den negativen Höchstwert, welcher im Kontrollzeitraum festgestellt werden konnte. In beiden Fällen wurde bei den Fahrzeugführern eine Blutprobenentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt.
Insgesamt wurden im Kontrollzeitraum fünf Fahrzeugführer festgestellt, welche die Fahrzeuge unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln im Straßenverkehr geführt hatten. Weiterhin wurden drei Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie in vier Sachverhalten wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.