Magdeburg. Am gestrigen Tag hat der Deutsche Bundestag höhere zulässige Grenzwerte für Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr beschlossen. Damit erhöht sich der Wert für alle Kraftfahrzeugführer (mit Ausnahme von Fahranfängern) im Straßenverkehr von 1,0 auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto) kritisiert den Beschluss: „Höhere THC-Werte konterkarieren das Ziel von ‚Vision Zero‘ im Straßenverkehr. Mit der nun beschlossenen Erhöhung des Grenzwertes werden die berechtigten strengen Regeln für Fahrzeugführer aufgeweicht. Es ist von einem erheblichen Anstieg von Fahrten unter Drogeneinfluss auszugehen. Dadurch wird das jahrelange Bemühen um mehr Verkehrssicherheit aufs Spiel gesetzt.“
THC wird im Gegensatz zu Alkohol nicht linear abbaut. Der Konsument von Cannabis kann daher unter Umständen nicht einschätzen, wann er nicht mehr von der Droge beeinflusst ist. Das kann zu einer häufigeren Nutzung von Kraftfahrzeugen unter Cannabiseinfluss führen. Demzufolge müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Konsum von Cannabis und das Führen eines (Kraft‑)Fahrzeuges wirksam zu trennen. Kommt hierbei noch der Genuss von Alkohol ins Spiel, könnte sich die Fehleinschätzung noch einmal verstärken.
Allein durch die Legalisierung des Gebrauchs von Cannabis ist anzunehmen, dass deutlich mehr Menschen unter Einfluss von Cannabis am Straßenverkehr teilnehmen werden. Die neue Grenzwerteinführung könnte für Cannabiskonsumenten den Eindruck vermitteln, dass nach dem Konsum von auch nur geringen Mengen Cannabis oder das Abwarten bestimmter Zeitspannen nach dem Konsum eine Teilnahme am Straßenverkehr wieder unproblematisch möglich sei.
Text/Foto: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 07. Juni 2024