Viertel der Bevölkerung von Armut oder Ausgrenzung bedroht

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In Sachsen-Anhalt waren 2024 rund 554 000 Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.

Das waren 25,8 % der Bevölkerung, wie das Statistische Landesamt anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. GegenĂŒber 2023 (28,2 %) war damit die Quote um 2,4 Prozentpunkte zurĂŒckgegangen.

Eine Person gilt in der EuropĂ€ischen Union (EU) als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der ArmutsgefĂ€hrdungsgrenze, sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung oder ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen. FĂŒr jede dieser Lebenssituationen kann jeweils der Anteil der Betroffenen an der Bevölkerung ermittelt werden.

2024 waren 22,4 % der Bevölkerung oder rund 482 000 Menschen in Sachsen-Anhalt armutsgefĂ€hrdet. Nach EU-SILC gilt eine Person als armutsgefĂ€hrdet, wenn sie ĂŒber weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung verfĂŒgt. 2024 lag dieser Schwellenwert fĂŒr eine alleinlebende Person in Deutschland netto (nach Steuern und Sozialabgaben) bei 1 378 EUR im Monat; fĂŒr Haushalte mit 2 Erwachsenen mit 2 Kindern unter 14 Jahren lag er bei 2 893 EUR im Monat (jeweils Äquivalenzeinkommen).

13,3 % der Bevölkerung unter 65 Jahren oder rund 199 000 Menschen in Sachsen‑Anhalt lebten 2024 in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung. Das heißt, die Haushaltsmitglieder waren insgesamt sehr wenig oder nicht in den Arbeitsmarkt eingebunden. Nach EU-SILC liegt diese Situation vor, wenn die Erwerbsbeteiligung der erwerbsfĂ€higen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 64 Jahren im Vorjahr der Erhebung insgesamt weniger als 20 % betrug. Dies war zum Beispiel der Fall, wenn in einem Haushalt mit 2 Personen in dieser Altersgruppe eine Person ĂŒberhaupt nicht arbeitete und die andere insgesamt nur in 4 von 12 Monaten erwerbstĂ€tig war.

Die 3. Bedingung, welche in Zusammenhang mit Armut oder sozialer Ausgrenzung steht, ist die Zahl der Personen, die von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen sind. Das bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln deutlich eingeschrĂ€nkt sind. Die Betroffenen sind zum Beispiel nicht in der Lage, ihre Rechnungen fĂŒr Miete, Hypotheken oder Versorgungsleistungen rechtzeitig zu bezahlen, eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren, abgewohnte Möbel zu ersetzen oder sich einmal im Monat im Freundeskreis oder mit Verwandten zu treffen, um gemeinsam etwas zu trinken oder zu essen. Allerdings kann dieser Wert fĂŒr Sachsen-Anhalt aufgrund einer zu geringen Fallzahl in der Stichprobe nicht abgebildet werden.

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

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