Am 12. Mai dieses Jahres fuhr ein LKW auf der Autobahn 9 bei Dessau augenscheinlich ungebremst in eine von der Polizei ordnungsgemäß abgesicherte Verkehrsunfallstelle. Der Fahrer eines Abschleppfahrzeuges erlag seinen Verletzungen noch vor Ort. Eine Polizeibeamtin sowie der Unfallverursacher wurden schwer verletzt. Ein weiterer vor Ort befindlicher Polizeibeamter erlitt aufgrund der Geschehnisse einen Schock. Das ist nur eins von vielen Beispielen für schwerste Stauendeunfälle mit LKW-Beteiligung. Gerade LKW bergen durch ihre Größe und ihr Gewicht ein erhöhtes Gefahrenpotenzial.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto) hat deshalb heute im Bundesrat die Einführung eines Abschaltverbots von Notbremsassistenzsystemen für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h unterstützt. Dazu wurde die Straßenverkehrsordnung geändert.
„Zahlreiche Auffahrunfälle auf der Autobahn passieren, weil stehende oder langsam fahrende Fahrzeuge am Stauende zu spät wahrgenommen werden. Der Notbremsassistent setzt genau hier an. Er soll die Menschen hinter dem Steuer unterstützen und sie selbst sowie weitere Verkehrsteilnehmer besser schützen. Fahrassistenzsysteme können ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie aktiviert und nicht abgeschaltet worden sind. Die Einführung des Abschaltverbots für Notbremsassistenten ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h wird dazu beitragen, eine Vielzahl von bislang schweren Verkehrsunfällen zu vermeiden.“, so Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.
Der Bundesrat hat der Novelle der Straßenverkehrsordnung heute zugestimmt, die unter anderem das Abschaltverbot von Notbremsassistenzsystemen regelt. Bei Verstößen drohen künftig Bußgelder.
Von den rechtlichen Änderungen ausgenommen sind Fahrzeugtypen der Feuerwehren, der Polizei, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes bei Einsatzfahrten, da derartige Systeme Einsätze behindern könnten.
Hintergrund:
Im Rahmen der „Vision Zero“ ist es Ziel im Bereich der Verkehrssicherheit, Straßen und Verkehrsmittel so sicher zu gestalten, dass es keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr gibt. Notbremsassistenten stellen eine wichtige Maßnahme auf dem Weg zur „Vision Zero“ dar.
Bereits seit November 2018 sind Notbremsassistenten in der Europäischen Union für bestimmte LKW und Busse (Neufahrzeuge und neue Typen) verpflichtend vorgeschrieben. Das Notbremsassistenzsystem soll den Fahrer bei unmittelbar bevorstehenden Kollisionen zunächst warnen und als letzte Maßnahme in Sekundenbruchteilen eine automatische Vollbremsung einleiten. Diese Systeme sind bei jedem Neustart des Fahrzeugs automatisch aktiv. In der Stadt und vor allem auf der Autobahn oder auch im Stau werden die Systeme oftmals bewusst deaktiviert, um beispielsweise Sicherheitsabstände zu verringern. Anschließend wird es nicht wieder aktiviert.
Text/Foto: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 05. Juli 2024