Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Foto) erklÀrt zur gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der heutigen Entscheidung der Ampelfraktion, das GebÀudeenergiegesetz Anfang September in zweiter und dritter Lesung auf die Tagesordnung zu setzen, das Folgende:
âIch habe höchsten Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Damit sich die Opposition noch Beratungszeit nehmen kann, haben die regierungstragenden Fraktionen entschieden, das Gesetz direkt nach der Sommerpause aufzusetzen. Und sie haben gemeinsam deutlich gemacht, dass das Gesetz in der aktuellen Form zwischen den Fraktionen geeint ist und so fĂŒr die zweite und dritte Lesung aufgesetzt wird. Ich finde, das ist ein gutes Vorgehen. Es trĂ€gt dem Verfassungsgericht Rechnung. Ausreichende Beteiligungsrechte der Abgeordneten werden in Umsetzung der Entscheidung aus Karlsruhe gewĂ€hrleistet. Zugleich bringt es die nötige inhaltliche Klarheit, so dass wir ĂŒber den Sommer weiter die Implementierung des Gesetzes vorbereiten können. Das ist fĂŒr die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger und auch fĂŒr die wirtschaftlichen Akteure wichtig, damit sie sich auf die WĂ€rmewende einstellen können und Klarheit haben.“
Quelle: Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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