Von der Weiterfahrt ausgeschlossen: Uneinsichtigkeit endet im GefÀngnis

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Weißenfels, Halle/ Saale (ots) – Am Dienstag, den 8. August 2023 nutzte ein 33-JĂ€hriger gegen 08:20 Uhr einen Intercity, auf der Strecke von Leipzig nach Karlsruhe, ohne ein fĂŒr die Fahrt erforderliches Ticket zu besitzen. Der Reisende wurde durch das Zugpersonal von der Weiterfahrt ausgeschlossen und sollte beim nĂ€chsten planmĂ€ĂŸigen Halt des Zuges diesen verlassen.

Mit der Entscheidung war jener Mann keineswegs einverstanden. Nach ersten Erkenntnissen zog der Deutsche wiederholt die Notbremsen und zerschlug mittels Nothammer eine Seitenscheibe des Intercitys. Die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn Leipzig informierte daraufhin die zustĂ€ndige Bundespolizeiinspektion Magdeburg. Aufgrund des Sachverhaltes wurde ein unplanmĂ€ĂŸiger Halt des Zuges am Bahnhof Weißenfels eingeleitet. VerstĂ€ndigte EinsatzkrĂ€fte der Landes- sowie Bundespolizei fuhren umgehend zur Örtlichkeit. Beamte der Landespolizei waren zuerst vor Ort, stellten den StraftatverdĂ€chtigen im Intercity und ĂŒbergaben ihn an die kurz darauf eintreffende Streife des Bundespolizeirevieres Halle/ Saale.

Nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen setzte der Intercity seine Fahrt gegen 09:30 Uhr fort. GlĂŒcklicherweise blieben alle Reisenden im Zug unverletzt. Das Abteil mit der eingeschlagenen Scheibe wurde fĂŒr die weitere Nutzung gesperrt. Durch diesen Sachverhalt und den damit verbundenen Polizeieinsatz erhielten neun ZĂŒge insgesamt eine VerspĂ€tung von 118 Minuten. Mit der Weiterfahrt des Intercitys endete die Fahrt des 33-JĂ€hrigen jedoch noch nicht. Eine ÜberprĂŒfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei ergab, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nach dem Mann per Vollstreckungshaftbefehl suchte.

Das Amtsgericht Karlsruhe hatte ihn zuvor im Juni dieses Jahres wegen SachbeschĂ€digung zu einer Geldstrafe von 900 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Er beglich weder den geforderten Geldbetrag, noch stellte er sich dem Strafantritt. Zudem verfĂŒgt er aktuell ĂŒber keinen festen Wohnsitz und ist unbekannten Aufenthalts. Folglich erließ die Staatsanwaltschaft am 1. August 2023 den Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten ihm diesen und nahmen den Mann fest. Den geforderten Geldbetrag konnte der Gesuchte abermals nicht aufbringen.

Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen und Fertigung entsprechender Strafanzeigen wegen des Erschleichens von Leistungen, SachbeschĂ€digung, Missbrauchs von Notrufen, Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel sowie des gefĂ€hrlichen Eingriffs in den Bahnverkehr wurde der 33-JĂ€hrige in die Justizvollzugsanstalt Halle/ Saale gebracht. Die Ausschreibende Behörde wird ĂŒber den Verbleib der Person unterrichtet.

Text/Foto: Bundespolizei