Magdeburg. Das Land Sachsen-Anhalt setzt seine Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) fort. Ab sofort wird wieder eine Erlegungsprämie für Schwarzwild gezahlt. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2026.
„Die Afrikanische Schweinepest bleibt eine ernste Bedrohung – für unsere heimischen Wildbestände ebenso wie für die Landwirtschaft“, sagt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze (Foto). „Mit der Erlegungsprämie setzen wir gezielt auf Vorsorge. Unser Ziel ist klar: Schutz durch vorausschauendes Handeln. Die Jägerinnen und Jäger im Land stehen dabei fest an unserer Seite. Sie handeln verantwortungsbewusst – wir unterstützen sie dabei mit einem verlässlichen und praxisnahen Angebot.“
Haushalt ermöglicht Fortsetzung der Finanzierung
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte die Einführung der Prämie im Jahr 2020 beschlossen, um die Reduktion der Schwarzwildbestände zu fördern. Die erneute Bereitstellung der Mittel im Doppelhaushalt 2025/26 in jährlicher Höhe von 1,35 Millionen Euro ermöglicht die Fortführung dieser wichtigen Maßnahme.
Antragsberechtigung und Fristen
Die Prämie kann von Jagdausübungsberechtigten in Sachsen-Anhalt beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt über die Landkreise und kreisfreien Städte. Anträge können zu folgenden Zeiträumen bei den in den Landkreisen und kreisfreien Städten ansässigen Jagdbehörden gestellt werden:
- Für Erlegungen vom 1. Oktober bis 31. März (Einreichfrist: bis zum 15. Mai)
- Für Erlegungen vom 1. April bis 30. September (Einreichfrist: bis zum 15. Oktober)
Erforderliche Nachweise:
- die Streckenliste für den beantragten Zeitraum
- alle zugehörigen Wildursprungsscheine (jeweils eine der original Durchschriften)
- Nachweis für die Einreichung der Trichinenproben
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier:
· https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/landwirtschaft-in-sachsen-anhalt/jagd
· https://lvwa.sachsen-anhalt.de/index.php?id=3597
Text/Foto: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten am 02. April 2025