Magdeburg. Sachsen-Anhalt will den Ausbau erneuerbarer Energien in den kommenden Jahren massiv verstärken. Ein Schwerpunkt wird dabei auf dem Repowering liegen. Der Ersatz alter Windenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere ist gerade für Sachsen-Anhalt besonders wichtig, weil das Land bei der Nutzung der Windkraft bereits zur Spitzengruppe der Bundesländer gehört. Im ersten Halbjahr 2021 drehten sich hierzulande 2.853 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 5.280 Megawatt – Platz fünf im Ländervergleich. Gemessen an der Landesfläche liegt Sachsen-Anhalt sogar auf Platz zwei.
„Umso wichtiger ist es, den Ersatz alter Anlagen durch moderne Windräder einfacher und rechtssicher zu gestalten. Die an den Genehmigungen beteiligten Behörden brauchen dafür eindeutige Regelungen“, sagte Minister Prof. Dr. Armin Willingmann bei der Umweltministerkonferenz im niedersächsischen Wilhelmshaven. „Daher ist es ein gutes Signal, dass wir heute eine Vollzugshilfe zum Bundes-Immissionsschutzgesetz beschlossen haben, an der auch Sachsen-Anhalt intensiv mitgearbeitet hat und die dazu beitragen wird, das Immissionsschutzrecht deutschlandweit einheitlich umzusetzen. Dies ist ein zentraler Baustein, um die Genehmigungsverfahren für Repowering zu erleichtern und zu beschleunigen.“ Zusätzlich müsse es aber auch weitere rechtliche Anpassungen geben, etwa im Naturschutzgesetz des Bundes.
Willingmann wirbt zudem dafür, auch beim forcierten Ausbau erneuerbarer Energien den Natur- und Artenschutz im Blick zu behalten: „Neben der Klimakrise ist der Verlust der biologischen Vielfalt eine der größten Herausforderungen der Menschheit, die unsere Lebensgrundlage bedroht. Klimaschutz und Artenschutz müssen immer zusammengedacht werden. Wir müssen Antworten auf die Frage liefern, wie sich ein verstärkter Ausbau der erneuerbaren Energien deutschlandweit naturverträglich umsetzen lässt.“
Sachsen-Anhalt unterstütze dabei das Ziel des Bundes, zwei Prozent der Fläche in Deutschland für den Ausbau erneuerbarer Energien zu sichern. Willingmann: „Ich begrüße ausdrücklich, wenn auf diesen Flächen ein echter Vorrang für Windkraft festgeschrieben wird, der Genehmigungsbehörden von langwierigen Abwägungsprozessen entlastet und so den Ausbau massiv beschleunigt. Im Gegenzug könnte man darüber nachdenken, die Naturschutzstandards auf anderen Flächen entsprechend zu erhöhen.“
Repowering in Sachsen-Anhalt wird derzeit auch dadurch erschwert, dass ein großer Anteil der Windenergieanlagen im Land außerhalb ausgewiesener Vorrang- und Eignungsgebiete steht. An diesen Standorten, die rund 0,7 Prozent der Landesfläche betreffen, kann aus planungs- bzw. genehmigungsrechtlichen Gründen derzeit kein Repowering erfolgen. Aktuell sind in Sachsen-Anhalt rund 1,08 Prozent der Landesfläche raumordnerisch für die Windenergienutzung gesichert.
An der neuen Vollzugshilfe zum Bundes-Immissionsschutzgesetz haben die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaften „Immissionsschutz“ (LAI) sowie „Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung“ (LANA) intensiv mitgewirkt. Für 2022 und 2023 hat Sachsen-Anhalt den LANA-Vorsitz inne.
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