Magdeburg. An diesem Sonntag ist die Europawahl. Aus diesem Anlass wird für den 9. Juni 2024 die Beflaggung mit der Flagge der Europäischen Union an allen Dienstgebäuden des Landes Sachsen-Anhalt angeordnet.
Bei drei Flaggenmasten sind die Flaggen von links nach rechts in folgender Reihenfolge zu setzen:
Flagge der Europäischen Union – Bundesflagge – Landesflagge.
Sollte nur ein Fahnenmast vorhanden sein, ist nur mit der Flagge der Europäischen Union zu beflaggen.
Quelle Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 06. Juni 2024
Foto (c) Europäische Union