Waldbrände am Brocken und in Oranienbaum-Wörlitz / Erben (SPD): Die jüngsten Ereignisse zeigen erneut, dass auch der Gesetzgeber gefordert ist

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Magdeburg. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in dieser Woche über die Konsequenzen aus den jüngsten Waldbränden in Sachsen-Anhalt debattiert. Dabei wurde erneut deutlich, dass keine Klarheit darüber besteht, wie die Landesregierung die betroffenen Kommunen bei den exorbitanten Einsatzkosten unterstützen kann. Im Falle der Einsatzkosten für den Waldbrand am Brocken wird mit einem siebenstelligen Euro-Betrag gerechnet, der von der Stadt Wernigerode zu tragen wäre. Es wurde jedoch deutlich, dass die Voraussetzungen für eine Unterstützung nicht gegeben sind, da die betroffenen Landkreise Harz und Wittenberg den Katastrophenfall nicht festgestellt haben.

Rüdiger Erben (Foto), innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, kritisierte das formalistische Vorgehen des Innenministeriums. Der Fall zeige auch, dass das Katastrophenschutzgesetz des Landes längst nicht mehr auf der Höhe der Zeit sei. Sachsen-Anhalt müsse nach dem Vorbild anderer Bundesländer auch die so genannte Großschadenslage, die unterhalb des Katastrophenfalls angesiedelt ist, in sein Katastrophenschutzgesetz aufnehmen.

Erben: „Die hohe Brandlast des Totholzes auf dem Brocken ist das Ergebnis der Forstpolitik des Landes. Auch die Munitionsbelastung der Wälder im Landkreis Wittenberg ist nicht die Schuld der Kommunen. Bund und Land haben es jahrzehntelang versäumt, die Kampfmittel zu räumen. Beides treibt die Einsatzkosten in enorme Höhen. Die Städte Wernigerode und Oranienbaum-Wörlitz jetzt auf den Kosten sitzen zu lassen und sich auf Formalien zurückzuziehen, darf nicht das letzte Wort der Landesregierung sein. Vielmehr besteht künftig die begründete Gefahr, dass die betroffenen Bürgermeister notwendige Maßnahmen nicht rechtzeitig ergreifen, wenn sie befürchten müssen, am Ende auf den exorbitanten Einsatzkosten sitzen zu bleiben. Nicht zuletzt zeigt der Fall, dass das über 30 Jahre alte Katastrophenschutzgesetz hoffnungslos veraltet ist. Vorschläge der SPD-Fraktion liegen seit 13 Monaten auf dem Tisch.“

Text/Foto: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 22. September 2024