Waldbrand-gefahrenstufe 3: Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen

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Magdeburg. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit der Wiesen in den kommunalen Park- und Grünanlagen ist das Grillen auf den öffentlichen Grillwiesen und -plätzen vorübergehend untersagt. Entsprechendes regelt die Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg. Dies dient der allgemeinen Prävention von Bränden und soll die öffentlichen Grün- und Parkanlagen vor der Zerstörung durch Feuer schützen.
 
Demnach ist das Grillen auf den öffentlichen Grillwiesen der Landeshauptstadt Magdeburg bis zu den nächsten ergiebigen Niederschlägen und der damit verbundenen Neueinstufung der Brandgefahr untersagt.
 
Auch unter normalen Witterungsbedingungen ist das Grillen im öffentlichen Raum grundsätzlich nur auf ausgewiesenen Grillplätzen gestattet. Hierbei gilt es grundsätzlich, Funkenflug weitestgehend zu vermeiden sowie Asche- und Kohlereste in die dafür vorgesehenen Container zu entsorgen und anfallenden Müll wieder mitzunehmen.
 
Hintergrund zur Waldbrandgefahr

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat das Landeszentrum Wald für die Landeshauptstadt Magdeburg die Waldbrandgefahrenstufe 3 ausgewiesen. Damit besteht auf den Grünflächen und in den Parkanlagen der Ottostadt derzeit eine „mittlere Gefahr“ für Brände. Entsprechend § 6 Abs. 5 der Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Magdeburg (Grünanlagensatzung, online zu finden unter www.magdeburg.de/loadDocument.phtml?ObjSvrID=37&ObjID=43647&ObjLa=1&Ext=PDF) aus dem Jahr 2020 ist „das Grillen auf Grillwiesen ab einer Waldbrandstufe 3 untersagt“.

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