Das Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt hat zwei Pilotprojekte für obdachlose Menschen in Magdeburg entwickelt. Zu den bereits bestehenden Angeboten in der städtischen Obdachlosenunterkunft werden das „Begleitete Wohnen“ und „Housing First“ als neue Projekte umgesetzt. Die Projektlaufzeit ist auf drei Jahre begrenzt und endet vorerst am 30. Juni 2024.
„Die beiden Projekte erweitern die bereits bestehenden Angebote unserer Sozialen Wohneinrichtung um zusätzliche Wohnformen und bieten Wohnungslosen weitere Hilfen und Perspektiven“, so die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit Simone Borris.
Für das Projekt „Begleitetes Wohnen“ werden neun städtisch angemietete Wohnungen in der Bahnikstraße 1 genutzt und obdachlosen Menschen zur Verfügung gestellt. „Housing First“ ist dagegen ein Projekt zur Prävention, das Menschen vor einer potenziellen Obdachlosigkeit bewahren soll. Vor allem Familien sollen mit dem Konzept „Housing First“ vor einer nahenden Obdachlosigkeit geschützt werden.
Mit der Realisierung dieser Pilotprojekte setzt das Sozial- und Wohnungsamt einen Beschluss des Stadtrates um. Unterstützt wird das Sozial- und Wohnungsamt dabei von der Wohnungsbaugesellschaft (Wobau) und bei der Evaluation von der Otto-von-Guericke-Universität. Nach dem Ende der Pilotphase am 30. Juni 2024 soll das Angebot perspektivisch dauerhaft in der Landeshauptstadt fortgesetzt werden.
Breites Hilfsnetzwerk in Magdeburg
Um eine drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden, hat die Stadtverwaltung ein breites Präventionsangebot für Magdeburgerinnen. Dazu gehören die Kontaktaufnahme, Kommunikation und Verhandlung mit Vermieterinnen, Versorgungsunternehmen und Gläubiger*innen. Zudem werden über ein Netzwerk aus verschiedenen Institutionen nachhaltige Lösungen angeboten, zum Beispiel die evtl. Übernahme von Miet- bzw. Stromschulden, um akute Notlagen zu verhindern und Obdachlosigkeit abzuwenden.
Die Soziale Wohneinrichtung
Kann eine Obdachlosigkeit nicht abgewendet werden, wird betroffenen Haushalten ein Aufnahmeangebot in der städtisch geführten Sozialen Wohneinrichtung in der Basedowstraße 15/17 unterbreitet. Jährlich werden hier bis zu 250 Personen aufgenommen.
Die Soziale Wohneinrichtung ist an 365 Tagen rund um die Uhr mit Betreuer*innen besetzt und steht Betroffenen auf Wunsch beratend zur Seite. Im Rahmen der Betreuung werden die persönlichen Problemlagen, der Hilfebedarf und die mögliche Unterstützung erörtert. Dazu gehören je nach Situation unter anderem die Beschaffung von wichtigen Dokumenten, die Vermittlung einer ärztlichen Versorgung und die Vermittlung an andere Einrichtungen mit besonderem Betreuungsschwerpunkt.
Aber auch die Versorgung mit Wäsche und Hygieneartikeln sowie eine Notverpflegung sind gewährleistet. Telefonisch ist die Soziale Wohneinrichtung unter der Rufnummer 0391/ 4069 440 erreichbar.
Sofern sich Personen für eine „freiwillige Obdachlosigkeit“ entschieden haben, kann ausschließlich geprüft werden, ob die Folgen dieser Entscheidung von den Betroffenen abgeschätzt werden können. Sollten Zweifel bestehen und eine Gefahrensituation vorliegen, können Maßnahmen auch gegen den Willen der Betroffenen geprüft und umgesetzt werden. Ist dies nicht der Fall, muss die „freiwillige Obdachlosigkeit“ akzeptiert werden.
Foto: Obdachlosigkeit betrifft nicht nur allein lebende Menschen – auch Familien können betroffen sein. Schlafmöglichkeiten inklusive Kinderbett in der Bahnikstraße… (c) Landeshauptstadt Magdeburg