Magdeburg/ST. Das Ministerium fĂŒr Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt verstĂ€rkt weiter die interdisziplinĂ€ren MaĂnahmen zur Verhinderung von Selbsttötungen bei Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes. Vor diesem Hintergrund wurde eine Landesarbeitsgruppe (LAG) âSuizidprĂ€vention im Justizvollzug Sachsen-Anhaltâ einberufen. Das Gremium hat am 9. Februar 2023 erstmals in Magdeburg getagt und soll nunmehr regelmĂ€Ăig zusammenkommen.
Die Landesarbeitsgruppe ist mit mehr als 15 Frauen und MÀnnern besetzt, die ein breites Spektrum an Fachwissen und Erfahrungen aus allen Bereichen des Justizvollzugs Sachsen-Anhalt einbringen. Der LAG gehören u. a. Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes und der Vollzugsabteilungsleitungen sowie Seelsorger und Psychologische Fachdienstmitarbeiter an.
Die anstaltsĂŒbergreifend agierende Landesarbeitsgruppe hat insbesondere die Aufgabe, bestehende Standards und Verfahren im Hinblick auf die SuizidprĂ€vention unter BerĂŒcksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen sowie fallpraktischen Erkenntnisse fortlaufend zu ĂŒberprĂŒfen und zu optimieren. Oberstes Ziel ist es, die Gesundheit der Gefangenen im Justizvollzug Sachsen-Anhalt zu schĂŒtzen und Selbsttötungen noch besser zu verhindern. Des Weiteren soll sich das Gremium mit der Weiterentwicklung der Fortbildungsangebote fĂŒr die Bediensteten im Justizvollzug und der strukturierten Nachsorge nach einem Suizidfall innerhalb des Justizvollzugs beschĂ€ftigen.
Bei ihrer Arbeit wird die Landesarbeitsgruppe âSuizidprĂ€vention im Justizvollzug Sachsen-Anhaltâ eng mit der fĂŒr den Justizvollzug des Landes zustĂ€ndigen Fachabteilung des Ministeriums zusammenarbeiten.
Hintergrund:
Die Gesundheit der Gefangenen hat im Justizvollzug Sachsen-Anhalt oberste PrioritĂ€t. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Verhinderung von Suiziden gerichtet. Alle Justizvollzugseinrichtungen halten Konzepte zur SuizidprĂ€vention vor, die regelmĂ€Ăig fortgeschrieben werden. Die SuizidprĂ€vention im Justizvollzug Sachsen-Anhalt umfasst insbesondere das frĂŒhzeitige Erkennen von suizidalen Gefangenen und deren Behandlung, das Vorhalten von sach- und bedarfsgerechten Behandlungsangeboten, die regelmĂ€Ăige Fortentwicklung der strukturellen Voraussetzungen und den fortlaufenden Ausbau der Kompetenzen der Bediensteten im Justizvollzug.
In allen BundeslĂ€ndern ist die Anzahl der Suizide im Justizvollzug stark schwankend. Nach Auswertung lassen sich in Sachsen-Anhalt keine Ăbereinstimmungen oder Tendenzen der einzelnen Selbsttötungshandlungen erkennen. Zu unterschiedlich sind jeweils Ă€uĂere EinflĂŒsse wie z. B. die Haftdauer, das StrafmaĂ und die sozialen Bindungen. Suizide sind immer auf individuelle BeweggrĂŒnde zurĂŒckzufĂŒhren.
In den Justizvollzugseinrichtungen in Sachsen-Anhalt gab es im Jahr 2022 zwei und im Jahr 2021 fĂŒnf Suizide. Im Jahr 2020 gab es keinen Suizid.
In Sachsen-Anhalt gibt es drei Justizvollzugsanstalten (JVA) in Burg, Halle (Saale) und Volkstedt, eine Jugendanstalt (JA) in RaĂnitz im Saalekreis, eine Jugendarrestanstalt (JAA) in Halle (Saale) sowie eine Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung auf dem GelĂ€nde der JVA Burg.
In Sachsen-Anhalt werden – mit Stand 31.12.2022 – insgesamt 1.927 HaftplĂ€tze, davon 124 im offenen Vollzug, vorgehalten. Hinzu kommen 15 PlĂ€tze im Jugendarrestvollzug. Aktuell sind im Justizvollzug Sachsen-Anhalt rund 1.030 Frauen und MĂ€nner beschĂ€ftigt.
Text: Ministerium fĂŒr Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Foto: JVA Burg (c) Landesportal Sachsen-Anhalt