Berlin, 23. August 2022. Die Datenanalyse des ALM e.V. für die 33. Kalenderwoche (15.–21.08.2022) bestätigt weiterhin den aktuell auch ferienbedingten Trend eines rückläufigen Infektionsgeschehens. Die Anzahl an SARS-CoV-2-PCR-Tests in den Facharztlaboren geht weiter zurück, die Positivrate von 40,1 Prozent (Vorwoche: 42,3 Prozent) bleibt auf hohem Niveau bei sinkender Tendenz. Da nicht mehr alle symptomatischen Personen mit der PCR untersucht werden, ist die Positivrate auch ein Hinweis auf eine weiterhin bestehende Untererfassung von COVID-19-Infektionen.
Insgesamt wurden in der vergangenen Woche 492.419 PCR-Untersuchungen in den Laboren durchgeführt, dies sind erneut 7 Prozent weniger als in der Vorwoche (KW 32: 531.199). Davon wurden 197.455 Tests positiv befundet (KW 32: 224.611). Dies entspricht einem weiteren Rückgang um 12 Prozent. Die Auslastung der 183 teilnehmenden medizinischen Labore in Bezug auf SARS-CoV-2-PCR-Tests liegt im bundesweiten Durchschnitt bei aktuell 20 Prozent (Vorwoche: 22 Prozent). Die verfügbaren SARS-CoV-2-PCR-Kapazitäten in den fachärztlichen Laboren wurden für die laufende Woche mit 2,476 Millionen Tests ermittelt.
Die Herbst- und Winterzeit beginnt in wenigen Wochen und so weisen die Akkreditierten Labore in der Medizin e.V. erneut auf die Notwendigkeit der Vorbereitung und Planung der SARS-CoV-2-PCR-Testkapazitäten hin. „Die Zeit drängt enorm. Für die Labore wären nun die konkreten Vorstellungen des Bundesministeriums für Gesundheit in Bezug auf die außerhalb der medizinischen Versorgung notwendigen Testkapazitäten für den Herbst entscheidend. Das betrifft in erster Linie die über die Coronavirus-Testverordnung finanzierten Testungen bei asymptomatischen Personen. Die fachärztlichen Labore benötigen diese Einschätzung, um die notwendigen Vorkehrungen treffen zu können“, so der Appell von Dr. Michael Müller, Vorsitzender des fachärztlichen Berufsverbandes.
ALM e.V. fordert Verbesserung der Qualität in Testzentren
Der ALM e.V. hat im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf für die Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) erneut auf die Notwendigkeit der aus seiner Sicht erforderlichen Verbesserung der Qualitätssicherung in Testzentren sowie auf die festgestellten Qualitätsdefizite bei der Anwendung von PoC-NAT-Verfahren, insbesondere in nichtärztlich geleiteten Testzentren, hingewiesen. Mit der geplanten komplizierten Regelung zur Prüfung der Bürgertests in den Testzentren, für die es offensichtlich keine zeitlichen Fristen gibt, bleibt angesichts der mit der Umsetzung verbundenen Aufwendungen ungewiss, ob das Ziel überhaupt erreicht werden kann.
„Aufgrund der vielfach aufgetretenen und auftretenden Qualitätsmängel in Corona-Teststellen und zur Sicherstellung einer ausreichenden Mindestqualität der Leistungserbringung ist es erforderlich, einen repräsentativen Anteil der Leistungserbringer je Abrechnungszeitraum im Hinblick auf die Einhaltung der Rahmenbedingungen zur Qualitätssicherung zu überprüfen“, heißt es in der Stellungnahme. „Wir bleiben dabei: Die Diagnose und Behandlung von Personen mit Symptomen gehören in ärztliche Hände und nicht in nichtärztlich geleitete Teststellen!“, so die abschließende Forderung des Vorsitzenden.
Text ALM e.V.
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