Schöffinnen und Schöffen für Magdeburg gesucht / Bewerbungsfrist bis 31. März

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Magdeburg. Für das Amtsgericht und Landgericht Magdeburg wird weiterhin dringend um Bewerbungen für die Vorschlagslisten der Landeshauptstadt zur Schöffen- und Jugendschöffenwahl gebeten. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollen ihre Ämter ab dem 1. Januar 2024 für fünf Jahre übernehmen. Die Bewerbungsfrist für das Schöffenamt wurde bis 31. März verlängert. Bewerbungen für das Jugendschöffenamt sind bis 10. Mai möglich.
 
Interessierte müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ihren Hauptwohnsitz zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Magdeburg haben und dürfen nicht von der Wählbarkeit bzw. Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sein. Die Schöffinnen und Schöffen müssen außerdem zum 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr erreicht haben und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein. Die Ehrenamtlichen werden an ihren Einsatztagen von der Arbeit freigestellt und können ihren Verdienstausfall ersetzt bekommen. Zudem gibt es Regelungen, dass sie voraussichtlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungen herangezogen werden. Juristische Fachkenntnisse sind für die ehrenamtlich Tätigen, die gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und –richtern an der Rechtsfindung teilnehmen, nicht notwendig.
 
Magdeburgerinnen und Magdeburger, die ein Schöffenehrenamt ausüben möchten, können ihre Bewerbung beim Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung der Landeshauptstadt Magdeburg einreichen. Das Bewerbungsformular ist im Internet unter www.magdeburg.de/wahlen (Bereich „Wahlen von Schöff*innen“) hinterlegt. Das Wahlamt befindet sich in der Julius-Bremer-Straße 10 in der 6. Etage. Es ist telefonisch unter den Rufnummern 0391/ 540 2247 oder -2808, per Fax unter 0391/540 2807 und per E-Mail an wahlamt@stat.magdeburg.de zu erreichen. Auch für Kandidaturen zum mittlerweile eröffneten Schöffenwahlverfahren für das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (Amtsperiode 2024 – 2028) kann man sich an das Wahlamt wenden.
 
Bewerbungen für das Jugendschöffenamt empfängt bis zum 10. Mai weiterhin das Jugendamt der Landeshauptstadt. Sie werden per Post unter der Anschrift Wilhelm-Höpfner-Ring 1, 39116 Magdeburg sowie per Mail unter jugendamt@magdeburg.de entgegengenommen. Das Bewerbungsformular steht unter www.magdeburg.de zur Verfügung. Ansprechpartnerin für Fragen ist Anke Szczekalla-Fett unter der Rufnummer 03 91/5 40 31 45.
 
Das Schöffenamt ist eine wichtige Form der Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an der deutschen Rechtsprechung. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die keine juristischen Fachkenntnisse besitzen müssen, nehmen gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und -richtern an der Rechtsfindung teil. Die Auswahl der Vorschläge für die Wahl der Schöff*innen obliegt grundsätzlich den Landkreisen und kreisfreien Städten. Somit kommt die Stadtverwaltung mit der Aufstellung der Vorschlagsliste ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach.

Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg

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