Corona-Pandemie beeinträchtigt Lehrbetrieb an Hochschulen
Die Corona-Pandemie beeinträchtigt den Lehrbetrieb an Sachsen-Anhalts Hochschulen auch im laufenden Wintersemester 2021/22 erheblich. Aus diesem Grund will Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) die Regelstudienzeit für alle Studierenden um ein weiteres Semester verlängern. Den Entwurf einer entsprechenden Verordnung hat der Minister am Dienstag unterschrieben, er soll im Februar im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden.
„Nach einem halbwegs normalen Start des Wintersemesters mussten die Studierenden in Sachsen-Anhalt zum Jahresende hin verstärkt mit coronabedingten Einschränkungen ihren Studienalltag bestreiten. Aus diesem Grund wollen wir die Regelstudienzeit ein viertes – und hoffentlich letztes Mal – um ein Semester verlängern“, erklärte Willingmann. „Wir stehen weiterhin zu unserem Versprechen, dass eine durch die Corona-Pandemie verlängerte Studienzeit nicht zu Lasten der Studierenden gehen darf.“
Durch eine Regelstudienzeitverlängerung soll sich auch die Förderhöchstdauer für BAföG-Leistungen automatisch um ein weiteres Semester verlängern. Ferner müssen Studierende gegenüber den BAföG-Ämtern nicht belegen, dass sich die Pandemie nachteilig auf ihren Studienverlauf ausgewirkt hat und sie deshalb länger studieren. Die Anrechnung auf die Regelstudienzeit war wegen der Corona-Einschränkungen bereits für das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2021 ausgesetzt worden.
Die Verordnung zur Regelstudienzeitverlängerung erlässt der Minister auf Grundlage des Hochschulgesetzes (HSG). Im Zuge der Mitte Dezember 2020 vom Landtag beschlossenen HSG-Novelle wurde die Möglichkeit geschaffen, bei Andauern der Pandemie oder in ähnlichen Krisensituationen entsprechende Regelungen durch Rechtsverordnung aus dem Wissenschaftsministerium zu treffen. Bevor diese in Kraft treten, hat der für Wissenschaft zuständige Landtagsausschuss 14 Tage Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird umgehend aufgenommen.
Zusätzlich zur geplanten Verlängerung der Regelstudienzeit können die Hochschulen in ihren Studien- und Prüfungsordnungen weitere Erleichterungen festlegen bzw. fortschreiben. Um Nachteile auszugleichen, könnten etwa Prüfungen und Leistungen auf Antrag der Studierenden nicht gewertet bzw. zur Notenverbesserung wiederholt werden.
Die Regelstudienzeit umschreibt die Anzahl der Semester, die für das Absolvieren eines Studienganges bei einem regulären Vollzeitstudium benötigt wird. Sie wird durch die jeweilige Studien- oder Prüfungsordnung eines Studienganges festgelegt, bei der Studiengangsakkreditierung überprüft und muss den durch das Hochschulgesetz vorgegebenen Rahmen einhalten.
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