Willingmann wirbt für Einführung eines Energiewendefonds auf Bundesebene

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Während Strom in Sachsen-Anhalt heute schon zu mehr als 62 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, kommen in der Wärmeversorgung noch immer hauptsächlich fossile Energieträger zum Einsatz. 54,8 Prozent der rund eine Million Haushalte in Sachsen-Anhalt heizen noch immer mit Gas, weitere 14 Prozent mit Öl. Den Ausstoß von Treibhausgasen auch hier zu senken, wird viel Geld kosten. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) hält deshalb für eine nachhaltige Finanzierung der Energie- und Wärmewende für notwendig. Bei der Mitgliederversammlung des Bundesverbands der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) am heutigen Mittwoch in Berlin wird der Minister für die Auflage eines Energiewendefonds werben. Zugleich wird Willingmann einen entsprechenden Antrag bei der Energieministerkonferenz am Freitag in Brunsbüttel einbringen.

„Die Kosten der Energie- und Wärmewende sind beträchtlich. Wir benötigen dabei nicht nur passende Unterstützungsangebote für Eigenheimbesitzer, die auf Wärmepumpen umrüsten wollen. Wir müssen vor allem auch den Kommunen und ihren Stadtwerken finanziell unter die Arme greifen. Gerade städtische Versorger haben oft keine üppige Eigenkapitaldecke, müssen aber in den nächsten Jahren beträchtliche Investitionen in ihre Wärmenetze stemmen“, so Willingmann. Der Minister verweist in diesem Zusammenhang auf Berechnungen des Bundesverbands der Energiewirtschaft, wonach sich die Transformationskosten allein für die Energiewirtschaft auf 750 Milliarden Euro bis 2030 und auf rund 1,4 Billionen Euro bis 2045 summieren. „Ich halte daher die Einführung eines Energiewendefonds für notwendig“, so Willingmann. „Wir müssen die Kapitalausstattung und damit die Risikotragfähigkeit der Versorgungsunternehmen stärken. Dann kann es den Unternehmen im Weiteren auch gelingen, privates Kapital für die notwendigen Investitionen zu akquirieren.“

Besonders kleinere Energieversorger verfügen oft nicht über direkten Zugang zum Kapitalmarkt, da sie für institutionelle Investoren wie Versicherungsunternehmen, Pensionswerke und Investmentfonds weniger attraktiv sind. Ihre Investitionsprojekte erfordern oftmals eine lange Kapitalbindung mit Amortisationszeiten von mehr als 20 Jahren und eine Eigenkapitalquote von bis zu 50 Prozent. Dies schränkt die Möglichkeiten der Versorger ein, Fremdkapital zu beschaffen und erfordert andere Wege der Finanzierung, etwa durch Förderprogramme oder staatliche Unterstützung. Strenge Bankenregulierungen wie die Basel-Vorschriften erschweren darüber hinaus Investitionen in neue Technologien im Energiebereich.

Damit die kommunalen Versorger ihre Verteilnetze für Strom, Gas und Fernwärme den künftigen Erfordernissen anpassen können, müssen zunächst die Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung vorlegen, kleinere Kommunen haben dafür bis 2028 Zeit. In den Wärmeplänen wird beschrieben, welche nachhaltige Heiztechnik wo künftig zum Einsatz kommen soll. Schon die Kosten der Planung der künftigen Wärmeversorgung sind für finanzschwache Kommunen eine Herausforderung. „Wenn wir bei der Wärmewende ernsthaft weiter vorankommen wollen, müssen sich Bund und Länder zeitnah auf einen tragfähigen Förderrahmen verständigen“, fordert Willingmann. Dazu zählen nach Ansicht des Ministers auch staatliche Bürgschaften, Garantien und Beteiligungen.

Hintergründe zum eaD und zur EnMK

Der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) ist ein Zusammenschluss von Energie- und Klimaschutzagenturen auf Bundesebene. Der Verband fungiert als zentrale Plattform und Netzwerk für die Agenturen, die in Deutschland in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaschutz und erneuerbare Energien tätig sind. Der eaD unterstützt die Energiewende und den Klimaschutz durch Förderung von Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien. Er setzt sich für die Umsetzung der nationalen Klimaziele ein, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene.

Die Energieministerinnen und -minister der Länder beraten im Rahmen ihrer Herbstsitzung am Donnerstag und Freitag zusammen mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel. Themen der Energieministerkonferenz (EnMK) werden neben der Wärmewende unter anderem der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland, Strompreise und -netzentgelte, sowie der weitere Ausbau erneuerbarer Energien. Insgesamt werden die Energieministerinnen und -minister der Länder 18 Beschlussvorlagen beraten.

Text/Foto: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt am 06. November 2024