Wissenswertes zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in der Städtischen VHS / Voranmeldung erforderlich

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Magdeburg. Mit dem 18. Geburtstag endet für alle Menschen die Vertretung durch ihre Eltern in rechtlichen Belangen. Dann ist es notwendig, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass man nicht mehr in der Lage ist, Dinge zu regeln. Eine sog. Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung können hier Verbindlichkeit herstellen. Am 12. Oktober informiert die Städtische Volkshochschule Magdeburg zu allem Wissenswerten rund um das Thema. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.
 
Mit einer Vorsorgevollmacht kann jede*r eine Person des Vertrauens bevollmächtigen, in rechtlichen Belangen zu handeln. Mit einer Patientenverfügung legt man schriftlich fest, inwieweit medizinische Untersuchungen oder Eingriffe durchgeführt werden dürfen, wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbst darüber eine Entscheidung zu treffen.
 
Rechtsanwältin Claudia Fund informiert am 12. Oktober von 17:00 bis 19:15 Uhr zu allen wichtigen Fakten rund um die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Der Vortrag kostet 8,50 Euro. Eine Anmeldung ist telefonisch unter 0391 5354770 oder per E-Mail an info@vhs.magdeburg.de aufgrund einer begrenzten Platzkapazität notwendig.
 
Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 0391/ 5354 7717 oder per E-Mail an katja.klaussner@vhs.magdeburg.de.

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