Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Sachsen-Anhalt wieder leicht angestiegen

Veröffentlicht in: Sachsen-Anhalt | 0

Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) stieg zum 31.12.2021 in Sachsen-Anhalt auf 6 085 Personen leicht an.

Das war der erste Zuwachs bei diesem Wert nach der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, durch das Menschen mit Behinderungen in das Teilhaberecht nach Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX, Eingliederungshilfe) gewechselt sind. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weiter mitteilt, erhielten damit 50 Personen (+1 %) mehr als ein Jahr zuvor diese Hilfe zur Selbsthilfe, da sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken konnten.

Ein gleicher Trend zeichnete sich bei der Zahl der Kinder und Jugendlichen ab. Wurde 2020 für 1 220 junge Menschen der Antrag auf staatliche Unterstützung bewilligt, waren es am Jahresende 2021 nun 1 260 Personen im Alter bis unter 18 Jahren, die einen Teil des täglichen Bedarfs an Nahrung, Kleidung und Unterkunft durch soziale Leistungen deckten. Dies entsprach einem Anstieg um 3 %.

Der Altersdurchschnitt der Personen, deren Lebensmittelpunkt sich in einer Einrichtung befand, lag 2021 bei 59 Jahren und sank damit im Vergleich zum Vorjahr leicht.

Am 31.12.2021 bezogen 2 335 Bedürftige, die in einer Wohneinrichtung lebten, Existenzsicherungsleistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII (+80 Personen; +4 %). Dies entsprach einem Anteil von 38 % an der Gesamtempfängerzahl.

Gleichzeitig sank die Dauer des Hilfebezuges in den Einrichtungen leicht von rund 63 Monaten 2020 auf knapp 62 zum Jahresende 2021. Die Bezugsdauer außerhalb von Einrichtungen stieg im gleichen Zeitraum dem gegenüber von 36 Monaten auf 37 Monate.

Der Anteil weiblicher Bezugsberechtigter von Hilfe zum Lebensunterhalt blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert (38 %).

Während der Anteil alleinstehender und alleinerziehender Personen im Vergleich der Jahre von 40 % im Jahr 2020 auf 46 % im Jahr 2021 anstieg (2021: 2 685; 2020: 2 310), sank der Anteil Hilfesuchender, die in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft (einschl. eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften) lebten, von 9 % am Jahresende 2020 (545) auf 2 % (135) am 31.12.2021.

Mehr als 3 % (190) der Hilfesuchenden hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Für Personen in besonderen Wohnformen entfällt seit dem 1. Januar 2020 der ergänzende Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen (Kleiderbeihilfe und Barbetrag).

Foto/pixabay