Zahl der Kinder in Sachsen-Anhalt stieg 2022 auf 431.000

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Magdeburg. Im Jahresdurchschnitt 2022 lebten nach Erstergebnissen des Mikrozensus rund 431 000 Kinder in Familien Sachsen-Anhalts.

Wie das Statistische Landesamt heute mitteilt, waren es vor 10 Jahren (2012) 5 000 Kinder weniger. Damals lag deren Anzahl bei 426 000. Dagegen lebten vor 20 Jahren noch 181 000 Kinder mehr in Sachsen-Anhalts Familien als 2022. Im Verlauf der letzten 20 Jahre wurden 2015 mit 401 000 die wenigsten Kinder gezÀhlt.

55,3 % der Kinder Sachsen-Anhalts wuchsen bei Eltern auf, die verheiratet waren. 18,1 % hatten unverheiratete Eltern und 26,6 % bildeten mit einem alleinerziehenden Elternteil eine Familie.

332 000 (77,1 %) Kinder waren 2022 minderjÀhrig, darunter 103 000 (30,9 %) MÀdchen und Jungen unter 6 Jahren. Die HÀlfte der Kinder dieser Altersgruppe lebten bei verheirateten Eltern (51,1 %). Rund 19,5 % wohnten bei alleinerziehenden Elternteilen, 29,5 % bei Eltern in Lebensgemeinschaften. In einem gemeinsamen Haushalt mit mindestens einem Elternteil lebten 99 000 volljÀhrige Kinder (22,9 %). 35 000 (35,7 %) dieser mit Eltern zusammenlebenden volljÀhrigen Kinder waren bereits 27 Jahre und Àlter.

2022 lebten in Sachsen-Anhalt unabhĂ€ngig vom Alter 158 000 Kinder (36,7 %) ohne Geschwister im Haushalt und 273 000 Kinder (63,3 %) wuchsen mit mindestens einem Geschwisterkind im Haushalt gemeinsam auf. 120 000 Kinder (27,8 %) befanden sich aus AltersgrĂŒnden (noch) nicht in schulischer Ausbildung. 249 000 Kinder hingegen besuchten zum Zeitpunkt der Befragung eine Schule, was einem Anteil an allen Kindern von 57,9 % entsprach. Diese 57,9 % teilten sich auf in 18,6 % GrundschĂŒlerinnen und -schĂŒler, 29,9 % besuchten eine weiterfĂŒhrende allgemeinbildende Schule (davon 4,4 % die gymnasiale Oberstufe) und 9,4 % befanden sich in Ausbildung (an einer beruflichen Schule, Fachhochschule oder Hochschule).

In Sachsen-Anhalt wurde 2022 fĂŒr insgesamt 103 000 Kinder unter 15 Jahren (37,0 %) eine Kinderbetreuung auf Grund der ErwerbstĂ€tigkeit beider Elternteile in Anspruch genommen.

Als Kinder zÀhlen Personen ohne Altersbegrenzung mit mindestens einem Elternteil und ohne Lebenspartnerin oder -partner bzw. eigene Kinder im Haushalt.

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