Zahl der Wohngeldhaushalte Ende 2021 leicht rückläufig

Veröffentlicht in: Sachsen-Anhalt | 0

Ende 2021 bezogen 22 390 Haushalte in Sachsen-Anhalt Wohngeld, 565 weniger als im Vorjahr.

Die alle 4 Jahre in Kraft tretende Wohngeldreform führte 2020 zu einem vorübergehenden starken Anstieg der Empfängerhaushalte um 24,7 % (2020: 22 880 Haushalte), der erfahrungsgemäß in den Folgejahren wieder deutlich abflacht (vgl. 2016/2017: -8,9 %). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, blieb der Rückgang um 2,6 % Ende 2021 damit hinter den Erwartungen aus der vorhergehenden Wohngeldreform.

Die Mehrheit der betroffenen Haushalte (20 730) erhielt Wohngeld als Zuschuss zur Miete, den übrigen 1 660 Empfängerhaushalten wurde es als Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gewährt (Lastenzuschuss).

Ende 2021 hatten in 21 420 Wohngeldhaushalten alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld (reine Wohngeldhaushalte). Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch erhöhte sich auf 147 EUR (2020: 130 EUR). Bei 965 wohngeldrechtlichen Teilhaushalten (Mischhaushalte) lag der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch bei 166 EUR (2020: 152 EUR). Mischhaushalte sind Empfängerhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch gemeinsam leben.

Mit 2 810 Haushalten wurde am häufigsten Wohngeld in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) gewährt (2020: 2 845). Im Landkreis Jerichower Land wurden mit 650 Fällen die wenigsten Wohngeldanträge bewilligt (2020: 645).

Wohngeld ist ein vom Bund und den Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Er wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Kosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können.

Mit den Wohngeldreformen in den Jahren 2016 und 2020 wurden die Wohngeldleistungen jeweils erhöht und an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten angepasst. Dadurch stieg die Zahl der Wohngeldberechtigten 2016 und 2020 vorrübergehend an.

Symbolfoto/pixabay