In der Diskussion um die Dienstwagensteuer wird nach Ansicht des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ein Arbeitsmittel zu Unrecht als subventioniertes Luxusgut fĂŒr Spitzenverdiener diskreditiert. Denn die Tatsachen sehen anders aus: Immerhin rund 12 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland fahren einen Dienstwagen, allen voran AuĂendienstmitarbeiter. Als Dienstwagenmarke mit Abstand am meisten verbreitet ist Volkswagen.
„FĂŒr die groĂe Mehrheit dieser Menschen ist das Dienstfahrzeug ein unverzichtbares Arbeitsmittel“, betont ZDK-PrĂ€sident JĂŒrgen Karpinski. „Wer hier gezielt Missgunst schĂŒrt gegenĂŒber einer vermeintlich privilegierten Elite, ignoriert die tatsĂ€chliche Lage und wird diesem Thema nicht gerecht. Deshalb stehen wir hier an der Seite des Bundesfinanzministers Christian Lindner, der sich fĂŒr den Erhalt der Dienstwagensteuer einsetzt.“
Nach Ansicht des ZDK-PrĂ€sidenten sollte die Bundesregierung den bereits eingeschlagenen Weg weiterverfolgen und durch eine reduzierte Dienstwagensteuer fĂŒr Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride gezielte Anreize zu deren Anschaffung setzen. „Der Klimaschutz ist hierdurch bereits jetzt eine Komponente bei der Bemessung der Dienstwagensteuer und muss nicht erst neu einbezogen werden, wie manche nun fordern“, so Karpinski.
Die Erhebung der Steuer im Wege eines Pauschalbetrags ist erforderlich, um die Besteuerung des geldwerten Vorteils ĂŒberhaupt ohne ĂŒberbordende BĂŒrokratie handhabbar zu machen. Nach Ansicht des ZDK ist der Betrag von einem Prozent des Brutto-Listenpreises pro Monat sachgerecht, zumal eine Pauschale von weiteren 0,03 Prozent monatlich pro Entfernungskilometer zwischen WohnstĂ€tte und Arbeitsplatz hinzukommt.
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