Halle(Saale) (ots) – Am Dienstag, den 19. März 2024 informierte die Notfallleistelle der Bahn die Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 20:30 Uhr, dass ein Zug zwischen Halle Nietleben und Halle Neustadt mit einem Hindernis kollidierte.
Eine Streife der Bundespolizei begab sich umgehend mit Blaulicht und Martinshorn zum Ereignisort. Dort angekommen gab der Triebfahrzeugführer der betreffenden S-Bahn an, bei einer Geschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde einen im Gleisbereich liegenden Einkaufswagen erkannt zu haben. Daraufhin leitetet er sofort eine Schnellbremsung ein und kam nach etwa 60 Metern zum Stehen. Den Einkaufswagen schob er dabei vor sich her. Anschließend entfernte er den Gegenstand aus dem Gleisbereich. Reisende befanden sich nicht im Zug, Beschädigungen wurden bei der ersten Inaugenscheinnahme vor Ort nicht festgestellt.
Nach Abschluss aller erforderlicher Maßnahmen konnte der Triebfahrzeugführer seine Fahrt fortsetzen. Die Streckensperrung wurde kurze Zeit später wieder aufgehoben. Es entstanden dennoch bei drei Zügen Verspätungen von insgesamt 121 Minuten. Zudem gab es bei sechs Zügen Teilausfälle. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat ein Ermittlungsverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet und benötigt die Hilfe der Bevölkerung: Wer kann Hinweise zu Personen oder Fahrzeugen geben, welche sich am Abend des 19. März 2024 zwi-schen Halle Nietleben und Halle Neustadt mit einem Einkaufswagen aufgehalten haben? Es ist nicht auszuschließen, dass die oder der Täter sich auch während der Kollision noch vor Ort befanden.
Sachdienliche Hinweise werden in der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 56549 555), unter der kostenfreien Bundespolizei-Hotline (Tel.: 0800 / 6 888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. Weiterführende Informationen können auch über das Hinweisformular auf der Bundespolizei-Homepage www.bundespolizei.de gegeben werden.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass es sich hierbei um eine nicht unerhebliche Straftat handelt, die im schlimmsten Fall zu gravierenden Sach- und/oder Personenschäden führen kann.
Foto: S-Bahn und Einkaufswagen (c) Bundespolizei