Zeugenaufruf der Bundespolizei: Bisher unbekannter TĂ€ter legt Einkaufswagen ins Gleis

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Gardelegen (ots) – In den Nachtstunden des 10. Juni 2023 meldete die Notfallleistelle der Bahn der Bundespolizeiinspektion Magdeburg, dass ein GĂŒterzug im Bereich des Bahnhofes Gardelegen, auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke Hannover – Berlin, einen im Gleisbereich liegenden Einkaufswagen erfasst hat. Bei Einfahrt des Zuges bemerkte der TriebfahrzeugfĂŒhrer den Einkaufswagen, bremste aber prallte aufgrund des langen Bremsweges trotzdem mit dem Wagen zusammen. Die Strecke wurde umgehend gesperrt.

Nach der Kollision untersuchte der TriebfahrzeugfĂŒhrer, ob es zu SchĂ€den an dem Zug gekommen ist. Eine sofort alarmierte Streife der Bundespolizei verlegte zum Einsatzort und fotodokumentierte den Tatort. Bei der Inaugenscheinnahme der Lok des GĂŒterzuges mussten leichte BeschĂ€digungen festgestellt werden. Nach Abschluss aller erforderlicher Maßnahmen konnte der TriebfahrzeugfĂŒhrer seine Fahrt fortsetzen. Die Streckensperrung wurde kurze Zeit spĂ€ter wieder aufgehoben.

Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat ein Ermittlungsverfahren wegen eines gefÀhrlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet und benötigt die Hilfe der Bevölkerung:

Wer kann Hinweise zu Personen geben, welche sich in der Nacht vom 9. zum 10. Juni 2023, gegen 02:50 Uhr am Bahnhof Gardelegen mit einem Einkaufswagen aufgehalten haben? Es ist nicht auszuschließen, dass die oder der TĂ€ter sich auch wĂ€h-rend der Kollision noch im Nahbereich aufgehalten haben.

Sachdienliche Hinweise werden in der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 56549 555), unter der kostenfreien Bundespolizei-Hotline (Tel.: 0800 / 6 888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. WeiterfĂŒhrende Informationen können auch ĂŒber das Hinweisformular auf der Bundespolizei-Homepage www.bundespolizei.de gegeben werden. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass es sich hierbei um eine nicht unerhebliche Straftat handelt, die im schlimmsten Fall zu gravierenden Sach- und/oder PersonenschĂ€den fĂŒhren kann.

Text/Foto: Bundespolizei