Bereits letztes Wochenende stellten Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Hamburg mehrere VerstöĂe gegen die Reisefreimengen fest, als sie die ankommenden Reisenden beim Verlassen eines Kreuzfahrtschiffs kontrollierten.
„So wurde in 16 FĂ€llen bei Zigaretten und in fĂŒnf FĂ€llen bei Alkoholerzeugnissen die jeweilige Freimenge (200 Zigaretten beziehungsweise ein Liter hochprozentige Spirituosen) nicht eingehalten“, erklĂ€rte Pressesprecher Oliver Bachmann. „Ein weiterer Fall betraf die Einfuhr eines hochwertigen Rucksacks, dessen Wert weit ĂŒber der erlaubten Wertgrenze von 430 Euro lag. In all diesen FĂ€llen wurden jeweils pauschalierte Abgaben und ein Zollzuschlag erhoben. Die FĂ€lle waren damit abgeschlossen.“
In einem weiteren Fall wurde auch eine Dame befragt, ob sie anmeldepflichtige Waren mit sich fĂŒhren wĂŒrde. Dies wurde zunĂ€chst verneint. Die anschlieĂende Kontrolle ergab in der Handtasche 22 hochwertige SchmuckstĂŒcke inklusive einer „Inventory List“, auf der alle SchmuckstĂŒcke nebst jeweiligem Verkaufswert – insgesamt knapp 54.000 Euro – aufgelistet waren. Auf diese Feststellung angesprochen, gab die Dame an, die SchmuckstĂŒcke seien wegen Reklamationen deutlich weniger wert. Jedoch sollte der korrigierte Wert immer noch knapp 9.700 Euro betragen.
Wegen Verdachts einer Steuerhinterziehung wurde gegen die 44-JĂ€hrige ein Strafverfahren eingeleitet. Die SchmuckstĂŒcke wurden sichergestellt. Nach RĂŒcksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde eine Sicherheitsleistung von 2.000 Euro fĂŒr die zu erwartende Geldstrafe erhoben. Die Dame konnte danach ihre Reise fortsetzen. Die Bearbeitung des Steuerstrafverfahrens hat das Sachgebiet Ahndung beim Hauptzollamt Hamburg ĂŒbernommen.
Foto: Nicht angemeldeter Schmuck (c) Zoll