BAB 2 / Braunschweig (ots): Zoll stellt am 06.09.2022 auf der Autobahn 2 bei Braunschweig-WatenbĂŒttel einen jungen Hundewelpen sicher.
Einen jungen Hundewelpen stellte eine Streife der Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig auf der Autobahn 2 bei Braunschweig-WatenbĂŒttel sicher. Bei der Routinekontrolle eines serbischen Fahrzeugs kam nach dem Ăffnen des Kofferraums ein junger Hundewelpe in einer kleinen Transportbox zum Vorschein. FĂŒr den Hundewelpen, der aus Nordmazedonien stammte, konnte der Fahrer auĂer einem nordmazedonischen Heimtierausweis, keinerlei weitere Papiere vorlegen. Bei der Durchsicht der Papiere stellten die Zöllner fest, dass die notwendige Tollwutimpfung erst vor 3 Tagen erfolgt ist. Dies stellt einen VerstoĂ gegen tierseuchenrechtliche Vorschriften dar. Daraufhin wurde der zustĂ€ndige Amtstierarzt kontaktiert, der die sofortige Sicherstellung des Hundes zum Zwecke einer amtlichen QuarantĂ€ne in einem ortsansĂ€ssigen Tierheim angeordnet hat.
Immer wieder stellen Zöllner des Hauptzollamts Braunschweig bei ihren Kontrollen die Einfuhr von jungen Hundewelpen fest. Und oft spielt leider der gewinnbringende Weiterverkauf die Hauptrolle. Ohne die Kosten fĂŒr tierĂ€rztliche Untersuchungen, Impfungen oder Dokumente ist die Versuchung fĂŒr Schmuggler sehr groĂ. Das Wohl des Tieres bleibt dabei oft auf der Strecke, erklĂ€rt Thomas Czapla, Pressesprecher vom Hauptzollamt Braunschweig. Der Hund sollte nach DĂ€nemark gebracht werden. Ob es sich hierbei um ein HandelsgeschĂ€ft oder ein Geschenk handelt, ist noch unklar. Der Fahrer hat noch vor Ort die entstandenen Steuerabgaben entrichtet. ZusĂ€tzlich wird das VeterinĂ€ramt weitere rechtliche Schritte gegen den Fahrer prĂŒfen.
Hintergrundinformation:
FĂŒr Heimtiere wie zum Beispiel Hund oder Katze gelten bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten die tiergesundheitlichen Bestimmungen der EuropĂ€ischen Union. Kennzeichnungen, um das Tier eindeutig zuordnen zu können, Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer sind ebenso notwendig wie ein tierĂ€rztlicher Nachweis ĂŒber einen gĂŒltigen Impfschutz gegen Tollwut. Hundewelpen dĂŒrfen erst ab einem bestimmten Alter gegen Tollwut geimpft werden. Nach der Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes (ca. 21 Tage) dĂŒrfen Sie erst dann nach Deutschland einreisen. Eine Impfung 3 Tage vor einer Einreise, wĂ€re somit nicht ausreichend und stellt eine Gefahr fĂŒr Mensch und Tier dar. Der Zoll muss dann im Rahmen des Seuchenschutzes entsprechend handeln. Die Einreise in die EU darf auch nicht dem Zweck des Verkaufs bzw. Besitzerwechsels dienen. Werden Tiere aus Nicht-EU-Staaten in die EU eingefĂŒhrt, so fallen ggf. auch noch weitere Steuern an.
Foto: Hundewelpe in Transportbox (c) Zoll