Magdeburg (ots) – Am Donnerstag, den 28. September 2023 erhielt die Bundespolizei in Magdeburg gegen 05:30 Uhr fernmĂŒndlich die Meldung durch die Leitstelle der Bahn, dass sich in einem Intercityexpress von Köln nach Berlin ein 36-JĂ€hriger ohne erforderlichen Fahrschein befindet. Eine Streife nahm sich den Sachverhalt nach Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof Magdeburg an.
Bei der ĂberprĂŒfung der persönlichen Daten in der Fahndungsdatei der Polizei stellte sich heraus, dass gegen den Deutschen, der tatsĂ€chlich ohne Fahrkarte unterwegs war, ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig vorlag. AuĂerdem ersuchte die selbige Staatsanwaltschaft den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes. Im MĂ€rz dieses Jahres verurteilte ihn das Amtsgericht Wolfsburg wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen. Trotz vorheriger Ladung stellte er sich nicht dem Strafantritt beziehungsweise bezahlte den geforderten Geldbetrag. Daher erlieĂ die besagte Staatsanwaltschaft den Haftbefehl am 5. September 2023.
Die Beamten eröffneten dem Polizeipflichtigen diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Der 36-JĂ€hrige konnte die geforderte Geldstrafe nicht begleichen. Somit wurde er an die nĂ€chstgelegene Justizvollzugsanstalt ĂŒbergeben. Die ausschreibende Behörde wurde ĂŒber den aktuellen Aufenthaltsort und den Vollzug des Haftbefehls durch die Bundespolizei informiert. Ferner erhĂ€lt er eine neue Strafanzeige wegen der begangenen Leistungserschleichung.
Text/Foto: Bundespolizei