Haldensleben. Der Landkreis Börde nimmt am 4. März 2023 und am 15. April 2023, jeweils im „Professor-Friedrich-Förster-Gymnasium“ in Haldensleben, die nächsten Fischerprüfungen ab. Die Teilnehmerzahl pro Prüfungstermin ist auf 56 begrenzt.
Anträge auf Zulassung für die Fischerprüfung (4. März 2023) können bis 3. Februar 2023, zur Prüfung (15. April 2023) bis 17. März 2023, bei der unteren Fischereibehörde, Haldensleben, Bornsche Straße 2, gestellt werden. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl können die Anträge nur persönlich, beziehungsweise für Jugendliche durch einen Erziehungsberechtigten, gestellt werden. Mit der Abgabe des Antrages ist die Einzahlung der Prüfungsgebühr, für Erwachsene 56,00 Euro, für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 28,00 Euro, vorzunehmen.
Teilnehmer müssen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung einen Pflichtlehrgang, der mindestens 30 Unterrichtsstunden umfasst, absolvieren. Der Nachweis der Lehrgangsteilnahme kann bis zum Prüfungstag erbracht werden. Fehlt der Nachweis, ist keine Teilnahme an der Prüfung möglich.
Foto: 2 Fischerprüfungen am 4. März 2023 und am 15. April 2023 / Anträge bis 3. Februar 2023 beziehungsweise 17. März 2023 stellen. © Landkreis Börde