Magdeburg (ots) – Am Wochenende vollstreckten Bundespolizisten am Hauptbahnhof Magdeburg gleich drei Haftbefehle und stellten bei einem der Gesuchten neue Delikte fest: ZunĂ€chst kontrollierte eine Streife am Samstag, den 16. MĂ€rz 2024 gegen 03:30 Uhr einen 41-JĂ€hrigen auf dem Hauptbahnhof in Magdeburg.
Bei der anschlieĂenden ĂberprĂŒfung seiner Personalien im Fahndungssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Stendal nach dem Deutschen per Vollstreckungshaftbefehl suchte. Wegen Betruges in drei FĂ€llen wurde er im MĂ€rz 2023 durch das Amtsgericht Gardelegen zu einer Geldstrafe von 1700 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 85 Tagen verurteilt. Weder zahlte jener Mann die auferlegte Strafe, noch stellte er sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Demnach erlieĂ die ausschreibende Behörde im Februar dieses Jahres den Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle.
Da er den offenen Geldbetrag nicht begleichen konnte, blieb eine Haft unumgĂ€nglich. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibende Staatsanwaltschaft wurde ĂŒber den Aufgriff, den Vollzug der MaĂnahme sowie den aktuellen Aufenthaltsort des Gesuchten entsprechend informiert. Am darauffolgenden Sonntag, den 17. MĂ€rz 2024 ereilte einen 37-JĂ€hrigen das gleiche Schicksal. Er wurde gegen 14:00 Uhr ebenfalls am Hauptbahnhof Magdeburg festgestellt. Ein Abgleich seiner personenbezogenen Daten im Informationssystem der Polizei brachte gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Chemnitz zum Vorschein. Wegen des unerlaubten Besitzes von BetĂ€ubungsmitteln verurteilte ihn das Amtsgericht Chemnitz bereits im Juli 2022 zu einer Geldstrafe von 300 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen.
Weder zahlte der Verurteilte die auferlegte Strafe, noch stellte er sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Im September 2023 verurteilte ihn selbiges Amtsgericht erneut. Ihm wurde eine Geldstrafe von 1740 Euro beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von 87 Tagen wegen des unerlaubten Besitzes von BetÀubungsmitteln auferlegt. Jedoch kam der Deutsche auch hier seiner Zahlung nicht nach und stellte sich nicht den Haftantritt. In der Folge erlieà jene Staatsanwaltschaft Anfang des Jahres die Vollstreckungshaftbefehle.
Die Bundespolizisten eröffneten ihm diese, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Bei seiner Durchsuchung und der mitgefĂŒhrten Sachen stellten die EinsatzkrĂ€fte in seiner Bauchtasche Drogen, hier vermutlich Ecstasy und Metamphetamin sowie zwei Ausweisdokumente, welche auf andere Personen ausgestellt waren, fest und anschlieĂend sicher. Nach einem der der Personalausweise wurde bereits gefahndet. Nach Beendigung der strafprozessualen MaĂnahmen und aufgrund der nicht ZahlungsfĂ€higkeit des Gesuchten wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Er erhĂ€lt zudem erneute Strafanzeigen wegen des unerlaubten Besitzes von BetĂ€ubungsmitteln sowie Unterschlagung der beiden Dokumente.
Text/Foto: Bundespolizei